Berufsunfähigkeitsversicherung
WWK BioRisk
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Jeder Vierte wird berufsunfähig
Vielen Berufstätigen ist gar nicht bewusst, wie schnell eine Erkrankung oder ein Unfall die eigene Karriere unvermittelt stoppen können. Solch eine Berufsunfähigkeit bringt durch das plötzlich ausbleibende Gehalt dann meist recht empfindliche Einschnitte im Alltag mit sich. Zwar bietet die staatliche Unterstützung mit der Invaliditäts-, Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitspension eine solide Grundabsicherung, allerdings reicht diese leider nie aus. Eine private Vorsorge ist daher unumgänglich!
Die WWK BioRisk Berufsunfähigkeitsversicherung schützt Ihre Arbeitskraft zuverlässig und bewahrt Sie vor den finanziellen Folgen bei längerer Abwesenheit aus Ihrem Beruf.
Quelle: Statistisches Handbuch der österreichischen Sozialversicherung 2020
Jeder 4. Angestellte und jeder 3. Arbeiter scheidet aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus dem Berufsleben aus.
Einem weitverbreiteten Irrtum nach werden vor allem Handwerker und andere schwer körperlich Tätige berufsunfähig. Richtig ist, dass bei ihnen die Gefahr von Unfällen oder körperlichem Verschleiß erhöht ist. Die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit sind aber psychische Erkrankungen – und die können jeden treffen.
Alles Wissenswerte zur WWK Berufsunfähigkeitsversicherung
Beim Eintreffen folgender Ereignisse kann die versicherte Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden:
Schüler und Studenten können später aus der Grundfähigkeitsversicherung in die Rundumabsicherung der Berufsunfähigkeitsversicherung wechseln – ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Wichtig: Die Pension ist grundsätzlich auf höchstens zwei Jahre befristet. Als Ausnahme gilt, wenn der Betroffene dauerhaft erwerbsgemindert ist und eine Besserung ausgeschlossen werden kann.
Seit dem 1. Jänner 2014 gelten darüber hinaus neue gesetzliche Änderungen für alle Geburtsjahrgänge ab 1964: Die Invaliditätspension wird nur mehr bei dauerhafter
Invalidität/Berufsunfähigkeit gezahlt. Anstelle der befristeten Gewährung einer Pension treten nun neue Leistungen: das Rehabilitationsgeld und das Umschulungsgeld.
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